sozialrecht-stade.de
Auf dieser Website berichte ich über Erfahrungen mit dem Jobcenter Stade sowie dem Sozialgericht Stade.

Die Seite befindet sich im Aufbau und wird in den nächsten Wochen vervollständigt (16.07.23)

Ich bin selbständiger Programmierer und erhalte Leistungen nach SGB-II (Hartz4 bzw. nun Bürgergeld).
Ich arbeite an mehreren Projekten insbesondere im Bereich Fahrplanwesen sowie an einem grafischen Webeditor.

Ende 2019 wurden vom Jobcenter Stade die Kosten für den Erwerb der Domain nextstation.de in Höhe von 238 Euro nicht anerkannt.  Die Domain war zunächst für eine innovative Fahrplanauskunft gedacht . Später sollte ggfs. der Name nextstation auch für die nächste Version meiner Fahrplanauskunft dienen.

Desweiteren wurden bei den Kosten für Internet und Telefon diesmal nur 50% als betriebliche Kosten anerkannt. Zuvor wurden immer 80% anerkannt.

Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt der jedoch abgelehnt wurde. Darauf hin habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.

Am 03. Juli 2023 war die Verhandlung beim Sozialgericht.  Dort wurde die Entscheidung des Jobcenters bestätigt - die Kosten also nicht als betriebliche Kosten anerkannt.

Gegen das Urteil ist nur in bestimmten Fällen eine Berufung möglich. Ich werde voraussichtlich versuchen die Zulassung der Berufung zu erreichen.